Einreisevorschriften / Zoll



Reisedokumente für die Einreise nach Kroatien:
Bürger der EU benötigen für die Einreise nach Kroatien und durch Slowenien einen gültigen Personalausweis ( Aufenthalt bis 30 Tage ) oder Reisepass (Aufenthalt bis 3 Monate ) bzw. Kinderausweis mit Lichtbild. Wenn Kinder mit Ihren Eltern reisen können Sie auch im Reisepass eines der Elternteile eingetragen sein. Der Personalausweis muss mind. 30 Tage und der Reisepass mind. 3 Monate gültig sein. Eine Einreise mit vorläufigem Personalausweis oder Reisepass ist nicht möglich.

Bürger anderer Staaten sollten sich mind. sechs Wochen vor Reisebeginn über die Einreisebestimmungen informieren; am besten bei der jeweiligen Botschaft der Republik Kroatien; 

Fahrzeugdokumente:
Für die Einreise nach Kroatien braucht man den Führerschein, Fahrzeugschein und die Grüne Versicherungskarte für das Fahrzeug. 

Zoll:
Die geltenden Zollvorschriften der Republik Kroatien entsprechen denen der EG-Länder. Ausländische Währungen können ein-und ausgeführt werden; Ein- und Ausfuhr der einheimischen Währung bis zu 15 000 Kuna. Alle wertvollen Gegenstände, die über den Rahmen des normalen Reisegepäcks hinausgehen, sollten an der Grenze deklariert werden.
Für die Einreise mit Haustieren benötigen sie einen internationalen Impfpass mit einer nachgewiesenen Tollwutimpfung, die mindestens 15 Tage alt sein muß und höchstens 6 Monate zurückliegen darf.

Mehrwertsteuerrückerstattung für Ausländer (PDV):
Für in Kroatien gekaufte Ware (mit Ausnahme von Treibstoffen) kann die Mehrwertsteuer rückerstattet werden, falls die einzelne Rechnung höher als 500,00 Kuna ist. Beim Einkauf in Kroatien sollten Sie das PDV-P Formular verlangen, das vom Verkäufer ausgefüllt und verifiziert werden muss. Bei der Ausreise müssen die Rechnungen vom Zollamt beglaubigt werden. Die Mehrwertsteuer kann innerhalb einer Frist von sechs Monaten nach dem Kauf rückerstattet werden; und zwar entweder persönlich beim Verkäufer, bei dem die Ware gekauft wurde (die Erstattung findet sofort statt) oder über die Post an die Adresse des Verkäufers unter Angabe der Kontonummer, auf die der Betrag eingezahlt werden soll. (Die Erstattung erfolgt innerhalb von 15 Tagen nach Eingang des Antrags.)

 


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